
Nachrechnung von Stahlbeton-Tragwerken mit niedriger Festigkeit
Die Standsicherheit von Bestandstragwerken muss - auch aus bauaufsichtlicher Sicht - bei Umbau oder Nutzungsänderung nach aktuellem Regelwerk nachgewiesen werden. Wird an Bestandstragwerken aus Stahlbeton die charakteristische Betondruckfestigkeit anhand von Bohrkernen ermittelt oder wird sie durch Umrechnung aus Bestandsunterlagen festgestellt, ergeben sich bei älteren Bauwerken sehr oft Festigkeiten unterhalb der Festigkeitsklasse C12/15.
Der Gültigkeitsbereich der zentralen Bemessungsnorm DIN EN 1992-1-1 einschl. ihres Nationalen Anhangs ist aber auf Betone C12/15 - C100/115 beschränkt. Dies bedeutet aber nicht, dass Betone mit geringerer Festigkeit nicht bemessbar sind. Die Untergrenze in DIN EN 1992-1-1 wurde teilweise unter Aspekten der Dauerhaftigkeit gewählt (Aspekte der Dauerhaftigkeit können bei Bedarf im Einzelfall gutachterlich behandelt werden).
Werden Betondruckfestigkeiten < C12/15 angetroffen, bestehen Unsicherheit, wie solchen Bauwerken regelkonform zu bemessen sind. In der Tendenz führt dies zu einer Unterbewertung der Tragfähigkeit und in der Folge zu Rückbau oder Verstärkungsmaßnahmen. Dies könnte in vielen Fällen vermieden werden, wenn klare Regeln zur Behandlung solcher Tragwerke vorlägen.
In dem Projekt "Nachrechnung von Stahlbeton-Tragwerken mit niedriger Festigkeit" sollen alle relevanten Bemessungs- und Konstruktionsregeln hinsichtlich ihrer Gültigkeit für niederfeste Beton analysiert und für dei Praxis verständlich kommentiert werden.