
Leitungsdurchführungen im Holzbau

Mit der Einführung der neuen MBO im Jahr 2002 sollte das Bauen in Holz bis zur Gebäudeklasse 4 ermöglicht werden. Diese schließt Gebäude mit bis zu vier Obergeschossen ein. Die M-HFHHolzR regelt dabei, wie der Werkstoff Holz zu verwenden ist. Jedoch gibt es für einige konstruktive Details wie Leitungsdurchführungen durch brandschutztechnisch klassifizierte Bauteile, die aufgrund der größer werdenden Technisierung von Gebäuden immer häufiger vorkommen, immer noch keine Anwendungsregel bzw. geeignete Produkte. Die aktuell gängige Lösung ist gewerkübergreifend. Es wird im Holzbauteil eine Öffnungslaibung nach Vorgaben der M-HFHHolzR hergestellt. Anschließend werden die Leitungen durch die massiv mit Beton verschlossene Öffnung geführt. Ein Wechsel des Materials an den Stellen von Leitungsdurchführungen steht den Zielen und Vorteilen des Holzbaus diametral gegenüber. Um das Bauen in Holz weiter voranzutreiben, müssen Hindernisse, wie fehlende Beschreibungen von konstruktiven Details nach und nach beseitigt werden. In diesem Vorhaben sollen daher die brandschutztechnischen Grundlagen für verschiedenen Leitungsdurchführungen im Holzbau ermittelt werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen zur Prüfung und Ausführung von Leitungsdurchführungen im Holzbau erarbeitet werden.
Mittelgeber

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BBR