Fachgebiet Massivbau und Baukonstruktion

 

Bestimmung des Dauerstandbeiwertes alpha_cc für die Nachrechnung bestehender Massivbauwerke bei experimenteller Ermittlung der Betondruckfestigkeit am Bestandstragwerk

Gemäß DIN EN 1992-1-1:2011-01 ist die an genormten Laborprüfkörpern nach DIN EN 12390-3:2009 ermittelte Betondruckfestigkeit mit dem auch als Dauerstandbeiwert bezeichneten Faktor αcc = 0,85 abzumindern, wodurch der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Dauerstandfestigkeit berücksichtigt wird.

Aufgrund verschiedener last- und/oder zeitabhängigen Einflussgrößen kann die Gültigkeit des im Neubaufall anzusetzenden Dauerstandbeiwertes αcc = 0,85 nicht ohne weitere Überprüfung auch für die Bestimmung des Nachrechnungswertes der Betondruckfestigkeit vorausgesetzt werden. Bisher ungeklärt ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob durch eine Bestimmung der Betondruckfestigkeit an aus im Gebrauchszustand langanhaltend belasteten Bestandstragwerken entnommenen Bohrkernen bereits Dauerstandeffekte erfasst werden.

Hinweise zum Umgang mit dem Faktor αcc bei einer Bestimmung des Nachrechnungswertes der Betondruckfestigkeit, basierend auf einer Untersuchung an aus dem Bauwerk/Bauteil entnommenen Bohrkernen, liegen bisher keine vor. In DAfStb-Heft 619 wird bis dato auf der sicheren Seite liegend empfohlen, auch für die Bestimmung des Nachrechnungswertes der Betondruckfestigkeit αcc = 0,85 zu verwenden.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens DBV 313 soll untersucht werden, ob der Dauerstandbeiwert αcc = 0,85 zur Bestimmung des Nachrechnungswerts der Betondruckfestigkeit erhalten werden soll, oder ob bei Prüfung des vorbelasteten Bestandbetons der Dauerstandbeiwert αcc anzupassen ist.

Mittelgeber

Deutscher Beton- und Bautechnikverein E.V.

https://www.betonverein.de/

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