
Bemessungs- und Konstruktionsregeln bei großen Stabdurchmessern und sehr hohen Bewehrungsgraden

Bewehrungsstäbe mit großen Stabdurchmessern (> ɸ32 mm) werden vorwiegend in hoch beanspruchten Stahlbetonkonstruktionen wie z. B. in Stützen, Behältern und dicken Bodenplatten eingesetzt.
Solche oft hochbewehrten Bauteile können durch die Verwendung großer Stabdurchmesser in baupraktischer Hinsicht optimiert hergestellt werden (reduzierter Verlegeaufwand, vereinfachter Betoneinbau). Außerdem können bereits in der Tragwerksplanung statisch-konstruktive Vorteile wie z. B. größere statische Nutzhöhen und höhere Bewehrungsgrade ausgenutzt werden. Die derzeit gültigen Bemessungs- und Konstruktionsregeln nach Eurocode 2 (einschl. NA) geben jedoch diverse Zusatzregeln vor, deren Einhaltung die wirtschaftlichen Vorteile der großen Stabdurchmesser einschränken.
Erstamls systematische Untersuchungen zum Rissverhalten von Stahlbetonkonstruktionen mit großen Stabdurchmessern wurden in einem vorangehenden Verbundforschungsvorhaben 169921 N1 durchgeführt, an welchem die RWTH Aachen, die Technische Universität Kaiserslautern und die Technische Universität Braunschweig mitwirkten.
Trotz dieser ersten Erkenntnisse ist weiterhin ungeklärt, inwieweit die derzeit gültigen Bemessungsregeln im Rahmen der Rissbreitenbeschränkung für plattenartige Bauteile mit kreuzweise verlegten großen Stabdurchmessern zutreffend angewendet werden können. Aber auch bei baupraktisch üblichen Stabdurchmessern (z. B. ɸ20 mm und ɸ28 mm) stellt sich die Frage, ob die auftretenden Rissbreiten bei mehrlagiger Bewehrungsanordnung mit bekanntem Regelwerk zielführend begrenzt werden können.
Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des hier in Rede stehenden Forschungsvorhaben weitere Untersuchungen durchgeführt.